Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen

HIB Häring Industrievertretung Berlin
Andreas Häring
Semmelweisstr. 56-64
12524 Berlin

(im Folgenden HIB Häring Industrievertretung Berlin genannt)

und seinen Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.  Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch.

c) Vertragsschluss am Geschäftssitz
Die Angebote von der HIB Häring Industrievertretung Berlin am Geschäftssitz sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die HIB Häring Industrievertretung Berlin dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich die HIB Häring Industrievertretung Berlin Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Am Geschäftssitz kommt der Vertrag durch individuellen Antrag und die darauf bezogene Annahme zustande. Der Vertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden.

§ 2 Lieferung

a) Lieferzeit
Lieferzeiten werden zwischen dem Kunden und der HIB Häring Industrievertretung Berlin individuell vereinbart. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch die HIB Häring Industrievertretung Berlin. Dies gilt jedoch nicht vor Eingang der vom Kunden zu beschaffenden erforderlichen Dokumente (z.B. Genehmigungen, Freigaben) und nicht vor Eingang einer Anzahlung bei der HIB Häring Industrievertretung Berlin, soweit eine solche mit der HIB Häring Industrievertretung Berlin individuell vereinbart wurde.

b) Teillieferungen
Die HIB Häring Industrievertretung Berlin ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

c) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der HIB Häring Industrievertretung Berlin nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die  HIB Häring Industrievertretung Berlin nicht zu vertreten. Sie berechtigen die HIB Häring Industrievertretung Berlin dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

d) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die HIB Häring Industrievertretung Berlin vom Vertrag zurücktreten. Die HIB Häring Industrievertretung Berlin verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Unberührt bleiben die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte von der HIB Häring Industrievertretung Berlin.

e) Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.

f) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die HIB Häring Industrievertretung Berlin nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Das gilt nicht für den Fall, dass der Besteller durch die Nichtannahme der Ware sein gesetzliches Widerrufsrecht ausübt.

§ 3 Zahlung

a) Preise und Versandkosten gegenüber Verbrauchern
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der HIB Häring Industrievertretung Berlin in Berlin vereinbart wird.

b) Preise und Versandkosten gegenüber Unternehmern
Ist der Kunde Unternehmer, so verstehen sich sämtliche Preise exklusive der Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der HIB Häring Industrievertretung Berlin in Berlin vereinbart wird.

c) Preise für Sonderanfertigungen
Preise für Sonderanfertigungen werden nach Aufwand berechnet und dem Kunden vorher schriftlich zur Bestätigung mitgeteilt. Als Sonderanfertigungen gelten auf Kundenwunsch speziell angefertigte Größen, auf den Kunden zugeschnittene Ware und individuelle Anfertigungen, welche von der HIB Häring Industrievertretung Berlin angefertigt werden.

d) Zahlungsverzug
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei der HIB Häring Industrievertretung Berlin eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die HIB Häring Industrievertretung Berlin vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der HIB Häring Industrievertretung Berlin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

e) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

§ 4 Kostentragungsvereinbarung bei Widerruf

Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

§ 5 Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

HIB Häring Industrievertretung Berlin
Andreas Häring
Semmelweisstr. 56-64
12524 Berlin

Tel: +49 30 609858350
Fax: +49 30 609858359
E-Mail: mail@h-i-b.eu

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

a) Allgemein
Sofern der Kunde Unternehmer ist, bleiben die von der HIB Häring Industrievertretung Berlin gelieferten Waren, Werke und Materialien bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von der HIB Häring Industrievertretung Berlin. Gegenüber Verbrauchern bleibt nur das gelieferte Produkt aus dem konkreten Vertrag bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von der HIB Häring Industrievertretung Berlin. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Auftraggeber tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an die HIB Häring Industrievertretung Berlin ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die HIB Häring Industrievertretung Berlin berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

b) verlängerter Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern
Der Kunde ist, wenn er Unternehmer ist, befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden Erzeugnisse. Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, erwirbt die HIB Häring Industrievertretung Berlin Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt im Wege der Vorausabtretung an die HIB Häring Industrievertretung Berlin ab. Die HIB Häring Industrievertretung Berlin erklärt bereits jetzt die Annahme einer solchen Abtretung. Zur Einziehung einer entsprechenden Forderung bleibt der Kunde neben der HIB Häring Industrievertretung Berlin ermächtigt. Die HIB Häring Industrievertretung Berlin verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

c) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen bei verlängertem Eigentumsvorbehalt
Wird die unter dem verlängertem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde die HIB Häring Industrievertretung Berlin unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der HIB Häring Industrievertretung Berlin entstandenen Ausfall.

d) Freigabe von Sicherheiten bei verlängertem Eigentumsvorbehalt
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, ist die HIB Häring Industrievertretung Berlin auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

§ 7 Gewährleistung

a) Gewährleistungsanspruch
Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch.

b) Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

c) Mitteilung
Sollte der Kunde erkennen, dass die Umverpackung beschädigt bei ihm ankommt bzw. nach Erhalt der Ware eine Beschädigung feststellen, bittet die HIB Häring Industrievertretung Berlin den Kunden darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers berührt.

d) Nacherfüllung
Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde wahlweise Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Werden Mängel auch nach zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

e) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

f) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die HIB Häring Industrievertretung Berlin nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

g) Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, folgende Bestimmungen: Im Falle eines Mangels, leistet die HIB Häring Industrievertretung Berlin nach eigener Wahl, die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

h) Rügeobliegenheit von Unternehmern
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

§ 8 Erfüllungsortvereinbarung mit Unternehmern

Ist der Kunde Unternehmer, so ist bei einem wirksamen Rücktritt als Erfüllungsort der Geschäftssitz von der HIB Häring Industrievertretung Berlin in Berlin vereinbart.

§ 9 Haftung

a) Haftungsausschluss
Die HIB Häring Industrievertretung Berlin sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet die HIB Häring Industrievertretung Berlin im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der HIB Häring Industrievertretung Berlin in Berlin vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.